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Tit. Ihre WohlEhrwürden Herrn Pfarrer Kraus:
Mein Wohlehrwürdiger Herr Pfarrer!
Die unlängst im Avisblatte gelesene Aufkündung des meinem
Vater seel. eigenthümlich zuständig gewesenen Kirchen-Sitzes, den
er von seinem Bruder, M. Heinrich Riedtmann sel. und dieser
von seinem und meines Vaters sel. Großvatter sel., so auf
dem Schildchen genannt ist, bekommen u. ererbt hat (das ich erst
seither von meinem Oheim, dem Rathsbote Matzinger erfahren)
welche Aufkündung wahrscheinlich durch mich veranlaßt worden,
ist mir um so auffallender, da dieß der fall mit dem weiblichen
Sitze, hinter der Säule beym Opferstocke, unter der Orgel,
von welchem ich den Revers, von meiner Mutter sel., welcher
dieser Sitz von Tante Matzinger abgetreten worden, gedruckt in
Handen hatte, nicht war, sondern Frau Lichtenhan, des
vormahl. Rathsredners Frau, und Frau David, des Metzgers
und vormahl. Bettelvogtes Ehefrau, ohne mein Vorwissen
über denselben miteinander negocierten, worauf derselbe
einer derselben zugeschrieben wurde, ohne, so viel ich weiß, ihn
ausgekündet zu haben, und Tit. Herr Pfarren Herzog mir
meinen Revers, als für die Zukunft unnütz, zerriß, woran
sich Wohl derselbe auch sehr wohl erinnern wird, in dem es bey
meinem gewöhnlichen besuche des Ansuchen, wegen einsamm-
lung der Pfingst- und Weihnacht-Almosens, des Waisenhauses
in der Predigt gnädigst gedenken zu wollen, geschah.
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Da ich nun leider! schon seit H. Weihnacht krank bin,
und meistents das Bette hüthen mußte, so kann ich
obschon es jetzt besser mit mir geht, doch noch nicht
ausgehen, um selbst mit Ihnen sprechen zu können.
Ich muß mich daher feyerlich hiedurch erklären, daß
wenn ja wider Vermuthen, ausser meinem Bruder,
irgend jemand anders, ohne hinreichende Belege,
Anspruch an bemeldtem Kirchensitz machen sollte, ich
nicht von meinem Eigenthumsrechte abstehen werde,
sondern es der Ehre meines Vaters sel. der mir diesen
Sitz als sein Eigenthum erklärt, und denselben bey
40. Jahren unangefochten als solches besessen hat,
und den ich nie als ungerecht oder lügenhaft erkannt
schuldig zu seyn glaube, gegen jede andere Ansprache,
die zu meines Vaters sel. Lebzeiten hätte gemacht
werden können, weiters protectieren und weiters recurrieren
zu wissen.
Mit dieser Erklärung habe die Ehre, wie bis dahin
zu seyn.
Mr. Wohlehrwürdigen Herrn Pfarrer
Treuergebensten
M. Sam[uel]l. (?) Riedtmann
Weisenbeck (? Waisenvater?)
Basel den 12. Febr. 1828.
Wer an den Mannensitz in der St. Leon-
hards-Kirche links der Hauptthüre
No. 1 Sitz 5, mit Riedtmännischem Wap-
pen von 1704, einen Anspruch zu machen
hat, ist ersucht sich bis zum 16. Februar
bey dem Unterzeichneten dafür zu melden.
Basel den 31. Januar 1828.
Kraus, Diacon,
aus Auftrag E. E. Banns der St.
Leonhards-Kirche
[Avis-Datensatz: 2070bf72-66dc-545d-acf0-2c8f238eea98/t6]