Mit Vorwissen und Bewilligung
Eines Ehrwürdigen Banns der Pfarr-Kirche bey St.
Leonhard, hat Vorweiser dies Herr Elias Kern
in der St. Leonhards-Kirche in den kleinen Rost links vor dem
kleinen Chörlein in No. Dreiz. (? Dreizehn ?).
den ersten Sitz rechtmässig zu besitzen; mit dieser Erläuterung
dass, falls solcher Sitz in folgender Zeit auf eine andere Person
erwachsen sollte, dieselbe sich bey Einem Ehrw. Bann längstens innert
den nächsten dreyen Monaten anmelden, und ihr habendes Recht
bescheinen solle, damit dero Name in das Kirchen-Buch eingeschrieben,
und selbige mit einer neuen Urkund versehen werden möge.
Basel, den 31. Octob[ri]s
Anno 1827
Bescheint
Im Namen E. E. Banns
bey St. Leonhard
Kraus
diac.