Mit Vorwissen und Bewilligung 

Eines Ehrwürdigen Banns der Pfarr-Kirche bey St. 

Leonhard, hat Vorweiser dies Herr Elias Kern

in der St. Leonhards-Kirche in den kleinen Rost links vor dem

kleinen Chörlein in No. Dreiz. (? Dreizehn ?).

den ersten Sitz rechtmässig zu besitzen; mit dieser Erläuterung

dass, falls solcher Sitz in folgender Zeit auf eine andere Person

erwachsen sollte, dieselbe sich bey Einem Ehrw. Bann längstens innert

den nächsten dreyen Monaten anmelden, und ihr habendes Recht 

bescheinen solle, damit dero Name in das Kirchen-Buch eingeschrieben, 

und selbige mit einer neuen Urkund versehen werden möge. 

Basel, den 31. Octob[ri]s

Anno 1827

 

Bescheint

Im Namen E. E. Banns

bey St. Leonhard

Kraus

diac.