[Archivsignatur]

Staatsarchiv Basel-Stadt

Bau-Acten JJ 30.3

St. Leonhard 

Stuhlbuch 

Weibersitze

[Bemerkungen Seite 1]

Bemerkungen

über den Inhalt des Protokolles der Kirchensitze des Frzs. (?) betrefendt.

1. Zeigt sich deutlich daß die Judicatur über diese by dem Collegio des Bannes immer

war, und auch die Untersuch[un]g der Gültigkeit der etwanigen Donationen

Kauffen, Erbschaften kurz aller Handveränderungen, und folglich H. Jubilatus

wegen auch in dieser Stub zu weit gegangen.

2. Zeigt sich ferner deutlich daß der Bann als Vorsteher der Kirche für Rechn[un]g

diser eigenthümliche Kirchen Sitze gehabt, was echt damals die Rechte

der Kirche waren, daß sind Sie noch, und wenn folglich Kirchen Orte ohne

rechts beständige Ansprecher od. Ansprecherinnen da sind, so seyen solche

der Kirche heimgefallen, vermög Rechtens.

3. Solche heimgefallenen Sitze aber solten nicht verkauft, sondern lediglich um

einen Jährlichen Zins verliehen werden 1. vorzüglich an Leute die in der

Gemeinde wohnen, und sich zu unsrer Kirche halten 2. um einen sehr

billichen Zins nachdem die Lage der Sitze zu 6, 8, 12 Batzen 3.

der Zins allemal für das kommende Jahr prenumerando zu bezahlen

4. für diese Zinstragenden Sitze müßte ein eigenes Protokoll und Rechn[un]g

geführt werden, Richtigkeits wegen, den gar viel Schreibens wirds denke

ich nicht erfordern.

5. Aus einem nicht gelößten Zedul bey Pag. 100 101 ligend ist zu

ersehen, daß die Handänderung oder Erneuerungs Gebühr ẞ 5 [5 Schilling]

ist, welche dem fisco Eclesia gebürt und nicht dem Sigrist, denn es

soll Jedermann frey stehen sein Zedul Selbs abholen zu laßen

so wir auch die etwanige Bakscheine (?) für Recht oder Waisenamt

den wenn muß dabey wäre, daß der Sigrist die Hand darin haben

müßte, so dürfte es aus vergangenen Vorfällen zu urtheilen in eine

wilkührliche Belästigung ausarten, welche nach meinen Begriffen

auf alle Weise solte vorgebogen werden, will Jemand aus fryem

willen Ihm zur Abholung gebrauchen und Ihm denn was geben

mags Ihm wohl gönnen.

ich erachte auch daß die Partheyen allemals in Presens bey Handänderungen

so viel immer thunlich erscheinen solten, den wenn Sachwalter Perkuratoren (?), und

dergl. zugelassen würde, wäre des Zankens kein Ende, bey bevögteten

Personen wird der geordnete Vogt erfordert nach den Gesetzen oder wo nicht möglich

ein Anverwandter der Weibsperson.

[Bemerkungen Seite 2]

Pag. a Bemerkungen, 1ter Rost.

4 Ich weiß keine dieses Nahmens. A: Hindenlang geb. Grübler (? ev. Heusler?) besitzt ihn.

6 Solte erneuert werden da ⁄ Oser gestorben ist. u. gestorben.

8 auch so die 1771 angeschrieben von H. Nadlers des Sattlers Frau. sollte erneuert werden

9 kenne diese nicht A: Schnell auf der Eisengaß

12 ist wol nicht wer vor einiger Zeit verstorben, richtig

14 weis keinen Herrn Baumgartner Ehiengers unbekannt also nachzusehen

15 dieser Punckt ist sehr undeutlich nachzubesehen

38 dis ist auch scheints vacant. nachzubesehen. nun richtig

42 ebenso. richtig

47 hat das gleiche ansehen.

48 Hier siehts etwas sonderbar aus

51 scheint nach der jahrzahl zu urteilen vaciertend

52 hatte auch die hand geändert wo nicht irre

59 ist vermutlich auch so

63 ist auch gestorben

74 ist glaub ich auch gestorben

75 wer sind diese erben

81 vermutlich nicht mehr by erben

90 schon lange gestorben

102 ist auch verstorben

105 ebenso

107 ebenso

128 dunkel

138 ebenso

143 ist gestorben

145 nachzufragen

146 schon 30 Jahre todt

149 ist kürzl auch vstorben

150 nachzutrag

152 auch lange schon gestorben

– Zweyter Rost

155 auch lang schon vstorben

164 auch todt

165 die gleiche

171 schon lange verstorben

175 ex quo capita diese schwester der Anna Maria?

185 dubios

193 dito

203 vstorben

210 diese anschlagent frau lebt glaub ich in den 70er Jahren nicht mehr

212 das gleiche Datum und doch differente diese

214 nachzufragen

218 ebenso

220 diese frau ist glaub ich auch todt

222 der Streit Sitz, der aber der Sigrist Frau 3 Sitze erhandelt und dann noch so unbescheiden ist nebst denen

wider ihrigen in den Pfarrstuhl zu weisen ist wider alte Drenung (?) dass (?) solte ihnen sowohl von dem Bann untersagen (?)

werden, die HHrn. Pfarrherren diesen unbescheiden Geiste ohne ihn zwischen zu befreien, man wird denen dato (?)

gewesenen (?) nachahnen (?) weisen (?) zu (?) ein aus H. der Kirchensitze erkennen ansehung den mehreren Pubenden.

323 nachzufragen

225 ebenso

228 ist dies die alte Jgfr. Brändlin so mit Bettwerck handelt?

230 hat auch Erneuerung nötig

[am rechten Seitenrand, quer zum restlichen Text geschriebene Notiz]

Es würde viel zur deutlichkeit und nachforschung bytragen, wenn by aktenführung des nahmens des Vatters oder Mannes einer Weibsperson

sein Beruf, Profesion, Haus oder Handwerk gemeldt würde.

[Bemerkungen Seite 3]

Pagina Fortsetzung der Bemerkungen

238 nächst Person erb nicht defekt

239 ist schon lang verstorben

240 Ex quo Capite hat Ihn diesen

245 Port Demissione und wie kam diese dazu und warum so eilig

248 wird wohl gestorben seyn 

249 was sind das für Hrn Order dem Nahmen nach zu urteilen lebte diese 1775 nicht mehr

255 ist die Made. Corbert zu Wienen! aber wer besitzt ihn?

264 schon lange sterben ohne Kinder warum ist er nicht eingeschrieben den verkäufer wenn Erb bewis werden

270 Ist ohne Kinder vstorben ist gewis der Kirche heimgefallen

271 diese Jgfr. ist glaub ich gestorben

272 Erneuerung denn gewiss hand anderung

277 nachfragen

281 ist der 4. des hies ehemals wo nicht einen Simonie und brachte den Kirchenbann

284 ist auch gestorben

285 wer ist das?

287 ist vermuthlich todt

290 ist glaub ich gestorben

292 293 wer ist dieser H. Fechter?

295 ist auch todt

302 auch gestorben

3ter Rost

309 Erster Stuhl der Tauffen Stuhl 

313 ist gestorben wo nicht irre

314 eine StiefAhni Grostochter exclusive näherer ohne Zweifel da sinder Felen, wie komt das!

317 wer ist dieser Peter Ritter?

319 diese Frau ist glaub ich gestorben

328 solte auch erneuert seyn

333 ex quo capitu die gros niece inwieheraus Kinder oder Niecen

337 scheint desens

338 nachfragen

340 hier ist glaub ich eine Irrung in Handänderung vorgegangen

350 ex quo Capitu der 2ten zud. gleicher Zins

351 hatt vermutlich auch die hand geändert

363 auch verstorben

366 & 67 sind vermutlich beyde in anderen händen

373[8] scheint vacant

382 nachforschen

383 ist verstorben B 380 oder 385 ist ein Todefall

386 ist verstorben

387 ebenso

389 ist glaub ich gestorben

390 ward bald widerkommen

393 vermutlich auch todt

402 lange todt

[Seite] 1

Beschreibung der Besitzern

Der Weiberstüehlen in der Pfarrkirchen zu St. Leonhardt

nach Ihrem Nahmen, Ordnung und Rechten angefangen

auf Leonhardi, den 6. 9bris 1719 und so fortan

continuiert

1. Roost Von der Cantzlen an

Stuhl 1

Sitz 1 Jfr. Magdalena Bientz, Heinrich Bientzen sel. Tochter

Fr. Anna Münch, H. Willhelm Haasen, Schriftgiessers Frau

käufl. den 19ten Julii 1771

H. Wilhelm Haas, Großsohn Frau Henriette Haas geb. Decker Sohnsfrau Schein vom 6. Febr. 1839

[Seite] 2

1. Roost

Stuhl 1

Sitz 2. Jgfr. Salome Bientz, nachwerts Hanß Jacob Gysiens frau,
frau Maria Magdalen Sayler, Sebastian Scherben frau, von der

Großmutter den 16. Martzen 1730

Jgfr. Elisabeth Schherb, Sebastian Scherben, des Herrendieners Tochter

den 20. Decemb. 1754.
Jgfr. Elisabeth Scherb rn. Emanuel de Sebastian

Scherben Tochter dono den 30. Apr. 1788

Fr. Elisabeth Rats geb. Scherb. e donatione Sch.g. d. 29. Mar. 1838

Frau Magdalena Pauly, geb. Scherb – erblich – Schein d.d. 11. Juni 1847

famisitz gegen Entschädigung, s. d.

1856 Geschencte, St eners in Handen der Verwaltung

[Seite] 3

1. Roost

Stuhl 1

Sitz 3. Herr Pfr. Frey

Fr. Maria Magdalena Gernler, Herr. Mr. Freyen Frau

Fr. Maria Magdalena Freyin, H. Doct. und Profess. Joh. Rudolf Zwingers Frau

d. 20. Mart. 1743

Jgfr. Margaretha Stickelberger, obiger Grostochter den 19 Julii 1771

Jgfr. Margaretha Sophia, Louise, Catharina u. Maria Magdalena Tobler, obiger Töchteren

erbl. Schein geben den 20. Novbr. 1810

[Seite] 216

II. Roost

Stuhl VIII

Sitz 1. Jgfr. Margreth Keller

Fr. Maria Barbara Keller, Jeremias Becken Frau

Pr. Erb den 20. Jun 1743

Jgfr. Ester Schilling, käufflich den 21ten Xbris 1769

Fr. A. Maria Glatz geb. Geimüller erbl.

Sch. g. den 9ten Aprill [17]93

Mstr. Peter Glatz, Sattler - erblich - Sch[ein?] gegeben den 20ten Apr.

1820

1856 Gemeldet

Sitz 23 Weilen diese Sitz an die Saul kamen, hiemit kurtz und unkomlich

waren, wurden solche niemand zugeschrieben biß Ao. 1748 im Novemb.

Fr. Catharina Götz, Mstr. Jacob Schulers Frau sich darumb angemeldet

theils weilen sie viele töchteren habe, theils weilen sie vor der Veränderung

in diesem Stuhl 2 Sitze gehabt, da ihro durch die Rückung einer verlohren

gegangen, da ward mit Bewilligung 2en Dni. Pastoris dieser läre Platz

derselben Tochter zugeschrieben

Jgfr. Sara Schulerin, Mstr. Jacob Schulers Tochter

den 22sten Dec. 1748

Frau Ursula Berry, geb. Mäglin, k[äu]flich Sch[ein] g[e]ben den 6ten July 1790

Herr Isaac Berri, der obigen Sohn - erbl. Sch. geb. den 22. Sept (? Febr ?) 18.. (?) 

1856 Gemeldet