[Archivsignatur]
Staatsarchiv Basel-Stadt
Bau-Acten JJ 30.3
St. Leonhard
Stuhlbuch
Weibersitze
[Bemerkungen Seite 1]
Bemerkungen
über den Inhalt des Protokolles der Kirchensitze des Frzs. (?) betrefendt.
1. Zeigt sich deutlich daß die Judicatur über diese by dem Collegio des Bannes immer
war, und auch die Untersuch[un]g der Gültigkeit der etwanigen Donationen
Kauffen, Erbschaften kurz aller Handveränderungen, und folglich H. Jubilatus
wegen auch in dieser Stub zu weit gegangen.
2. Zeigt sich ferner deutlich daß der Bann als Vorsteher der Kirche für Rechn[un]g
diser eigenthümliche Kirchen Sitze gehabt, was echt damals die Rechte
der Kirche waren, daß sind Sie noch, und wenn folglich Kirchen Orte ohne
rechts beständige Ansprecher od. Ansprecherinnen da sind, so seyen solche
der Kirche heimgefallen, vermög Rechtens.
3. Solche heimgefallenen Sitze aber solten nicht verkauft, sondern lediglich um
einen Jährlichen Zins verliehen werden 1. vorzüglich an Leute die in der
Gemeinde wohnen, und sich zu unsrer Kirche halten 2. um einen sehr
billichen Zins nachdem die Lage der Sitze zu 6, 8, 12 Batzen 3.
der Zins allemal für das kommende Jahr prenumerando zu bezahlen
4. für diese Zinstragenden Sitze müßte ein eigenes Protokoll und Rechn[un]g
geführt werden, Richtigkeits wegen, den gar viel Schreibens wirds denke
ich nicht erfordern.
5. Aus einem nicht gelößten Zedul bey Pag. 100 101 ligend ist zu
ersehen, daß die Handänderung oder Erneuerungs Gebühr ẞ 5 [5 Schilling]
ist, welche dem fisco Eclesia gebürt und nicht dem Sigrist, denn es
soll Jedermann frey stehen sein Zedul Selbs abholen zu laßen
so wir auch die etwanige Bakscheine (?) für Recht oder Waisenamt
den wenn muß dabey wäre, daß der Sigrist die Hand darin haben
müßte, so dürfte es aus vergangenen Vorfällen zu urtheilen in eine
wilkührliche Belästigung ausarten, welche nach meinen Begriffen
auf alle Weise solte vorgebogen werden, will Jemand aus fryem
willen Ihm zur Abholung gebrauchen und Ihm denn was geben
mags Ihm wohl gönnen.
ich erachte auch daß die Partheyen allemals in Presens bey Handänderungen
so viel immer thunlich erscheinen solten, den wenn Sachwalter Perkuratoren (?), und
dergl. zugelassen würde, wäre des Zankens kein Ende, bey bevögteten
Personen wird der geordnete Vogt erfordert nach den Gesetzen oder wo nicht möglich
ein Anverwandter der Weibsperson.
[Bemerkungen Seite 2]
Pag. a Bemerkungen, 1ter Rost.
4 Ich weiß keine dieses Nahmens. A: Hindenlang geb. Grübler (? ev. Heusler?) besitzt ihn.
6 Solte erneuert werden da ⁄ Oser gestorben ist. u. gestorben.
8 auch so die 1771 angeschrieben von H. Nadlers des Sattlers Frau. sollte erneuert werden
9 kenne diese nicht A: Schnell auf der Eisengaß
12 ist wol nicht wer vor einiger Zeit verstorben, richtig
14 weis keinen Herrn Baumgartner Ehiengers unbekannt also nachzusehen
15 dieser Punckt ist sehr undeutlich nachzubesehen
38 dis ist auch scheints vacant. nachzubesehen. nun richtig
42 ebenso. richtig
47 hat das gleiche ansehen.
48 Hier siehts etwas sonderbar aus
51 scheint nach der jahrzahl zu urteilen vaciertend
52 hatte auch die hand geändert wo nicht irre
59 ist vermutlich auch so
63 ist auch gestorben
74 ist glaub ich auch gestorben
75 wer sind diese erben
81 vermutlich nicht mehr by erben
90 schon lange gestorben
102 ist auch verstorben
105 ebenso
107 ebenso
128 dunkel
138 ebenso
143 ist gestorben
145 nachzufragen
146 schon 30 Jahre todt
149 ist kürzl auch vstorben
150 nachzutrag
152 auch lange schon gestorben
– Zweyter Rost
155 auch lang schon vstorben
164 auch todt
165 die gleiche
171 schon lange verstorben
175 ex quo capita diese schwester der Anna Maria?
185 dubios
193 dito
203 vstorben
210 diese anschlagent frau lebt glaub ich in den 70er Jahren nicht mehr
212 das gleiche Datum und doch differente diese
214 nachzufragen
218 ebenso
220 diese frau ist glaub ich auch todt
222 der Streit Sitz, der aber der Sigrist Frau 3 Sitze erhandelt und dann noch so unbescheiden ist nebst denen
wider ihrigen in den Pfarrstuhl zu weisen ist wider alte Drenung (?) dass (?) solte ihnen sowohl von dem Bann untersagen (?)
werden, die HHrn. Pfarrherren diesen unbescheiden Geiste ohne ihn zwischen zu befreien, man wird denen dato (?)
gewesenen (?) nachahnen (?) weisen (?) zu (?) ein aus H. der Kirchensitze erkennen ansehung den mehreren Pubenden.
323 nachzufragen
225 ebenso
228 ist dies die alte Jgfr. Brändlin so mit Bettwerck handelt?
230 hat auch Erneuerung nötig
[am rechten Seitenrand, quer zum restlichen Text geschriebene Notiz]
Es würde viel zur deutlichkeit und nachforschung bytragen, wenn by aktenführung des nahmens des Vatters oder Mannes einer Weibsperson
sein Beruf, Profesion, Haus oder Handwerk gemeldt würde.
[Bemerkungen Seite 3]
Pagina Fortsetzung der Bemerkungen
238 nächst Person erb nicht defekt
239 ist schon lang verstorben
240 Ex quo Capite hat Ihn diesen
245 Port Demissione und wie kam diese dazu und warum so eilig
248 wird wohl gestorben seyn
249 was sind das für Hrn Order dem Nahmen nach zu urteilen lebte diese 1775 nicht mehr
255 ist die Made. Corbert zu Wienen! aber wer besitzt ihn?
264 schon lange sterben ohne Kinder warum ist er nicht eingeschrieben den verkäufer wenn Erb bewis werden
270 Ist ohne Kinder vstorben ist gewis der Kirche heimgefallen
271 diese Jgfr. ist glaub ich gestorben
272 Erneuerung denn gewiss hand anderung
277 nachfragen
281 ist der 4. des hies ehemals wo nicht einen Simonie und brachte den Kirchenbann
284 ist auch gestorben
285 wer ist das?
287 ist vermuthlich todt
290 ist glaub ich gestorben
292 293 wer ist dieser H. Fechter?
295 ist auch todt
302 auch gestorben
3ter Rost
309 Erster Stuhl der Tauffen Stuhl
313 ist gestorben wo nicht irre
314 eine StiefAhni Grostochter exclusive näherer ohne Zweifel da sinder Felen, wie komt das!
317 wer ist dieser Peter Ritter?
319 diese Frau ist glaub ich gestorben
328 solte auch erneuert seyn
333 ex quo capitu die gros niece inwieheraus Kinder oder Niecen
337 scheint desens
338 nachfragen
340 hier ist glaub ich eine Irrung in Handänderung vorgegangen
350 ex quo Capitu der 2ten zud. gleicher Zins
351 hatt vermutlich auch die hand geändert
363 auch verstorben
366 & 67 sind vermutlich beyde in anderen händen
373[8] scheint vacant
382 nachforschen
383 ist verstorben B 380 oder 385 ist ein Todefall
386 ist verstorben
387 ebenso
389 ist glaub ich gestorben
390 ward bald widerkommen
393 vermutlich auch todt
402 lange todt
[Seite] 1
Beschreibung der Besitzern
Der Weiberstüehlen in der Pfarrkirchen zu St. Leonhardt
nach Ihrem Nahmen, Ordnung und Rechten angefangen
auf Leonhardi, den 6. 9bris 1719 und so fortan
continuiert
1. Roost Von der Cantzlen an
Stuhl 1
Sitz 1 Jfr. Magdalena Bientz, Heinrich Bientzen sel. Tochter
Fr. Anna Münch, H. Willhelm Haasen, Schriftgiessers Frau
käufl. den 19ten Julii 1771
H. Wilhelm Haas, Großsohn Frau Henriette Haas geb. Decker Sohnsfrau Schein vom 6. Febr. 1839
[Seite] 2
1. Roost
Stuhl 1
Sitz 2. Jgfr. Salome Bientz, nachwerts Hanß Jacob Gysiens frau,
frau Maria Magdalen Sayler, Sebastian Scherben frau, von der
Großmutter den 16. Martzen 1730
Jgfr. Elisabeth Schherb, Sebastian Scherben, des Herrendieners Tochter
den 20. Decemb. 1754.
Jgfr. Elisabeth Scherb rn. Emanuel de Sebastian
Scherben Tochter dono den 30. Apr. 1788
Fr. Elisabeth Rats geb. Scherb. e donatione Sch.g. d. 29. Mar. 1838
Frau Magdalena Pauly, geb. Scherb – erblich – Schein d.d. 11. Juni 1847
famisitz gegen Entschädigung, s. d.
1856 Geschencte, St eners in Handen der Verwaltung
[Seite] 3
1. Roost
Stuhl 1
Sitz 3. Herr Pfr. Frey
Fr. Maria Magdalena Gernler, Herr. Mr. Freyen Frau
Fr. Maria Magdalena Freyin, H. Doct. und Profess. Joh. Rudolf Zwingers Frau
d. 20. Mart. 1743
Jgfr. Margaretha Stickelberger, obiger Grostochter den 19 Julii 1771
Jgfr. Margaretha Sophia, Louise, Catharina u. Maria Magdalena Tobler, obiger Töchteren
erbl. Schein geben den 20. Novbr. 1810
[Seite] 216
II. Roost
Stuhl VIII
Sitz 1. Jgfr. Margreth Keller
Fr. Maria Barbara Keller, Jeremias Becken Frau
Pr. Erb den 20. Jun 1743
Jgfr. Ester Schilling, käufflich den 21ten Xbris 1769
Fr. A. Maria Glatz geb. Geimüller erbl.
Sch. g. den 9ten Aprill [17]93
Mstr. Peter Glatz, Sattler - erblich - Sch[ein?] gegeben den 20ten Apr.
1820
1856 Gemeldet
Sitz 23 Weilen diese Sitz an die Saul kamen, hiemit kurtz und unkomlich
waren, wurden solche niemand zugeschrieben biß Ao. 1748 im Novemb.
Fr. Catharina Götz, Mstr. Jacob Schulers Frau sich darumb angemeldet
theils weilen sie viele töchteren habe, theils weilen sie vor der Veränderung
in diesem Stuhl 2 Sitze gehabt, da ihro durch die Rückung einer verlohren
gegangen, da ward mit Bewilligung 2en Dni. Pastoris dieser läre Platz
derselben Tochter zugeschrieben
Jgfr. Sara Schulerin, Mstr. Jacob Schulers Tochter
den 22sten Dec. 1748
Frau Ursula Berry, geb. Mäglin, k[äu]flich Sch[ein] g[e]ben den 6ten July 1790
Herr Isaac Berri, der obigen Sohn - erbl. Sch. geb. den 22. Sept (? Febr ?) 18.. (?)
1856 Gemeldet