[Rückseite / Umschlag]

Weiber Kirchen Sitz

zu St. Theodor

der 7. von der großen Thüre

der erste im Kanzlen Rost

[um 180Grad gedreht geschrieben]

Schein und Cession

Eines Weibes Kirchensitz

zu St. Theodor an

Frau Dietzin

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Ich Endes Unterschribenen bekenne hiemit daß ich an Herrn

Emanuel Ryhiner Meinen Kirchen Sitz in der S. Theodoren

Kirch den Siebenden Stuhl von der großen Thüren den andern Sitz

im Cantzlen Rost käufflich überlaße, um als eigenthumlich für

sich und Seinen Erben damit zu schalten und walten, und

für besagten Stuhl den Kauffschilling mit Vier und ein halben

Neue Thaler richtig empfangen, so daß Ihm deßhalben bestens

Quitiern und Ihme diesen Schein zustelle.

Basel d 21ten 8bris 1756.

Sibilla Dietzin Wittib

gebohrene Scholerin

Johannes Rümelin

alß der frau Dietzin

Erbetener beystand

Im Stuhlbuch der Kirche St. Theodor, Seite 111, findet sich

diser Kaufschein eingetragen, allein nicht beym zweyten sondern beym

ersten Sitz des Siebenten Stuhles im Kantzelrost, und so ist

derselbe nun auch den Erben von Joh. & Johannes Faesch sel. als

Buoßbinden von Herrn Emanuel Ryhiner, sel. zugeschrieben

worden,von J. J. Faesch Pfr. by S. Theodor

Basel, d. 6t Julii. 1819.

Allerdings steht auf oben genannter Pag. des alten Stuhlbuchs

der gedachte Kaufschein beym ersten Sitz; wenn aber die etwas ver¬

worrene Darstellung (von 1710 Nov. 6) sorgfältig durchgesehen wird,

so ergibt sich daraus, daß im Grunde freÿlich der Zweite Sitz gemeint

sey, wie der Kaufschein selbst auch sagt. In keinem Falle jedoch

kann der erste (jetzt, 1837, neunte) Sitz von Geslerischer Seite an¬

gesprochen werden, indem dieser eher der dritte (jetzt siebente) Sitz

gehörte; und weil der erste (jetzt neunte) Sitz sonst von niemandem

angesprochen wird, so bleibt derselbe richtiger, um neue Verwirrung

zu vermeiden, auf Herrn Joh. Fäsch-Ryhiners sel. Erben eingeschrieben,

der

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der Refers selbst aber kann erst ausgefertigt werden, wann das verehelich

Glied der Familie bestimmt genannt seyn wird, welches diesen Sitz über¬

nimmt.

Basel, 2 May 1837 Bischoff. Pfr. bey St. Theodor

der unterzeichnete bescheint hiemit, daß

vorstehender Kirchensitz bei der Vertheilung

der Verlaßenschaft des Herrn Emanuel Faesch

sel. der Frau Georgina Hindermann

Ehegattin des Herrn J. J. Hindermann

eigenthümlich zugefallen ist.

Basel d 31. Decemb. 1850

Schneider

Civilgerichtsschreiber