ANNO 1744 den 14. Mai ist vom
Decano und E. E. Capitulo der Collegiat-Stifft zu St. Peter
in Basel, an Junfr. Helena Philibert, Hr. Provisor Philiberts seel. Tochter
ein Kirchen-Sitz, namlich der 4.te so mit dem 5.ten rucket (?) im 10. Stuhl des Rosts gegen der Cantzel über l[au]t Prot. (?) Fo. 28 käuflich
und hiermit eigenthumlich übergeben und überlassen worden gegen Bezahlung zwantzig gulden.
also und dergestalten dass der Kauffer von nun an und kunfftigshin darüber als mit anderem seinem
Eigenthum nach Belieben disponiren schalten und walten könne und möge ; ausgenommen dass
niemand das Recht habe darinnen einige Neuerung mit Beschliessung Unterschlagung &c. vorzuneh-
menn ohne ausdruckliche Bewilligung E.E. Capituls; Wo auch hinführo dieser Kirchen-Sitz auf eine
andere Hand und Besitzer durch ERbschafft oder auf irgend eine andere Weise kommen und fallen wur-
de; so solle der neue Besitzer schuldig und verbunden seyn seinen Nahmen inner den nächsten dreyen
Monaten in das hinter der Stifft ligende Stuhl-Register einschreiben zu lassen gegen Bezahlung eines
geringen Einschreib-Geltins derjenige aber der solche Einschreibung saumseliger Weise unterlassen und
länger anstehen liesse sollchernach zur Straff den doppleten Einschreib-Tax bezahlen