Revers.

Demnach sämmtliche Kirchensitze in der Münster=Kirche

der Direktion und Registratur=Führung der hiesigen Kirchen¬

und Schulguts=Verwaltung untergeordnet sind, und Frau

Margaretha Stehelin, Tit. Herrn Rathsherr

John Jacob Vischer des Handelsmanns Frau

GeLiebste.

unter gehöriger Beweisleistung angezeigt hat, daß der 2ten Sitz im

15ten Stuhl des 2ten Rostes der Weiberstühle

Ihro aus den Verlassenschaft ihres Herrn Vaters

weil. Herrn Benedict Stehelin sel. des geheimen

Raths erblich zugefallen seye,

als wird hiemit deroselben die willkührliche Benutzung bezeichneten Sitzes, von

Seite vorgedachter Verwaltung zugeschrieben und bestätiget, so daß Sie darmit von

nun an, als mit Ihren wahren Eigenthum nach Belieben schalten und walten kann.

Jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß weder Ihro noch Ihren

Nachkommen das Recht zukommen solle, mit Beschließung, Unterschlagung oder sonst

etwas anderm, ohne Bewilligung wohlermeldter Verwaltung, eine Aenderung daran

vorzunehmen, oder vornehmen zu lassen.

Auch soll bey jeder erfolgenden Handänderung ein neuer Besitzer schuldig und verbun¬

den seyn, den erhaltenen Sitz innert den nächsten drey Monaten von dessen Acquisition

an, im Steinenkloster bey mehrerwähnter Verwaltung sich zuschreiben zu lassen.

Wer diese anberaumte Zeitfrist verstreichen läßt, ohne sich für das Zuschreiben zu

melden, hat dann später den doppelten Einschreib-Tax zu bezahlen.

Gegeben in Basel den 23t. Octobris 1816

Nahmens der

Kirchen - und Schulguts - Verwaltung

Lichtenhahn Verwalter

Schreibtax

sechs Batzen.

*** Editionsnotizen

Lichtenhahn Verwalter meint ev. Jakob Lichtenhahn-Thurneysen 1784-1837]