Revers.
Demnach sämmtliche Kirchensitze in der Münster=Kirche
der Direktion und Registratur=Führung der hiesigen Kirchen¬
und Schulguts=Verwaltung untergeordnet sind, und Frau
Margaretha Stehelin, Tit. Herrn Rathsherr
John Jacob Vischer des Handelsmanns Frau
GeLiebste.
unter gehöriger Beweisleistung angezeigt hat, daß der 2ten Sitz im
15ten Stuhl des 2ten Rostes der Weiberstühle
Ihro aus den Verlassenschaft ihres Herrn Vaters
weil. Herrn Benedict Stehelin sel. des geheimen
Raths erblich zugefallen seye,
als wird hiemit deroselben die willkührliche Benutzung bezeichneten Sitzes, von
Seite vorgedachter Verwaltung zugeschrieben und bestätiget, so daß Sie darmit von
nun an, als mit Ihren wahren Eigenthum nach Belieben schalten und walten kann.
Jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß weder Ihro noch Ihren
Nachkommen das Recht zukommen solle, mit Beschließung, Unterschlagung oder sonst
etwas anderm, ohne Bewilligung wohlermeldter Verwaltung, eine Aenderung daran
vorzunehmen, oder vornehmen zu lassen.
Auch soll bey jeder erfolgenden Handänderung ein neuer Besitzer schuldig und verbun¬
den seyn, den erhaltenen Sitz innert den nächsten drey Monaten von dessen Acquisition
an, im Steinenkloster bey mehrerwähnter Verwaltung sich zuschreiben zu lassen.
Wer diese anberaumte Zeitfrist verstreichen läßt, ohne sich für das Zuschreiben zu
melden, hat dann später den doppelten Einschreib-Tax zu bezahlen.
Gegeben in Basel den 23t. Octobris 1816
Nahmens der
Kirchen - und Schulguts - Verwaltung
Lichtenhahn Verwalter
Schreibtax
sechs Batzen.
*** Editionsnotizen
Lichtenhahn Verwalter meint ev. Jakob Lichtenhahn-Thurneysen 1784-1837]