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Mit Vorwissen und Bewilligung

Eines Ehrwürdigen Banns der Pfarr-Kirche bey St.

Leonhard, hat Vorweiserin dies: Frau Agnes Sarasin,

geb. Heusler, allhier in der St. Leonhardt-Kirche von den Frauen-

stühlen unter dem Grabenlettner in Litt. D., den ersten Stuhle

dem ersten Sitz rechtmäßig zu besitzen; mit dieser Erläuterung,

daß, falls solcher Sitz in folgender Zeit auf eine andere Person

erwachsen sollte, dieselbe sich bey Einem Ehrw. Bann längstens innert

den nächsten dreyen Monaten anmelden, und ihr habendes Recht

bescheinen solle, damit dero Name in das Kirchen-Buch eingeschrieben,

und selbige mit einer neuen Urkund versehen werden möge.

Basel, dem 2. Dec.

Anno 1838 x)

x) als Erneuerung eines von H. Pfr. Herzog seel.

am 17. Dec. 1821 ausgestellt, verloren Reverses

Bescheint

Im Namen E. E. Banns

bey St. Leonhard

Kraus

Pfr.

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Fr. Agnes Sarasin geb. Heusler

Kirchensitz-Revers. St. Leonhard.

Taxe: 3 bz. in den Armensekel