[Vorderseite]
Mit Vorwissen und Bewilligung
Eines Ehrwürdigen Banns der Pfarr-Kirche bey St.
Leonhard, hat Vorweiserin dies: Frau Agnes Sarasin,
geb. Heusler, allhier in der St. Leonhardt-Kirche von den Frauen-
stühlen unter dem Grabenlettner in Litt. D., den ersten Stuhle
dem ersten Sitz rechtmäßig zu besitzen; mit dieser Erläuterung,
daß, falls solcher Sitz in folgender Zeit auf eine andere Person
erwachsen sollte, dieselbe sich bey Einem Ehrw. Bann längstens innert
den nächsten dreyen Monaten anmelden, und ihr habendes Recht
bescheinen solle, damit dero Name in das Kirchen-Buch eingeschrieben,
und selbige mit einer neuen Urkund versehen werden möge.
Basel, dem 2. Dec.
Anno 1838 x)
x) als Erneuerung eines von H. Pfr. Herzog seel.
am 17. Dec. 1821 ausgestellt, verloren Reverses
Bescheint
Im Namen E. E. Banns
bey St. Leonhard
Kraus
Pfr.
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Fr. Agnes Sarasin geb. Heusler
Kirchensitz-Revers. St. Leonhard.
Taxe: 3 bz. in den Armensekel