Da derjenige Weibersitz in der Münsterskirche, bey der

dritten Saul links der Canzel, nahe bey dem Thurn oder

den Leidstühlen, den die 2. Gebrüder Huber Winkelblechischer

seits ererbt hatten, bis jetzo unter ihnen unverteilet

geblieben: so übergebe ich endsunterschriebene meinen daran

gehabten Anteil nunmehro meinem Schwager Johann

Jacob Huber; als welchem das Besitzungsrecht des oben

bemeldten Kirchensitzes samt des dabey befindlichen Anhängen

forthin gänzlich überlassen ist. Bescheinige, in Basel

den 5ten Wintermonat 1766.

Joh. Anton Hubers Seel. W[itti]b.