Da derjenige Weibersitz in der Münsterskirche, bey der
dritten Saul links der Canzel, nahe bey dem Thurn oder
den Leidstühlen, den die 2. Gebrüder Huber Winkelblechischer
seits ererbt hatten, bis jetzo unter ihnen unverteilet
geblieben: so übergebe ich endsunterschriebene meinen daran
gehabten Anteil nunmehro meinem Schwager Johann
Jacob Huber; als welchem das Besitzungsrecht des oben
bemeldten Kirchensitzes samt des dabey befindlichen Anhängen
forthin gänzlich überlassen ist. Bescheinige, in Basel
den 5ten Wintermonat 1766.
Joh. Anton Hubers Seel. W[itti]b.