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an die Eigenthümer von Kirchensitzen zu St. Martin.

Das Kirchen- und Schul-Collegium hat mit Vergnügen durch das Tit. Pfarramt zu 

St. Martin vernommen, daß der Anlaß der neuen Bestuhlung in der St. Martinskirche eine große

Anzahl von Kirchensitzen von deren Eigenthümern geschenkt und damit zu Freisitzen geworden sind.

In voller Anerkennung dieser großmüthigen Verzichtleistungen hat das unterzeichnete Collegium

im betreffenden Stuhlbuch förmliche Vormerkung davon genommen und wird die noch nicht zurück-

gegebenen Reverse bei den Betreffenden einziehen lassen.

Es sind unbedingt geschenkt worden: 68 Männersitze und 69 Frauensitze.

Für 8 Sitze ist die Bedingung angehängt worden, daß sie geschenkt werden, wenn mehr als die

Hälfte frei wird und da dieß der Fall ist, so ist also jetzt auch auf dieselben verzichtet.
Eine Anzahl von 21 Sitzen will hingegen nur dann geschenkt werden, wenn alle Sitze frei

werden und 40 Männersitze und 74 Frauensitze sind von deren Eigenthümern gar nicht ge-

schenkt worden.

Von 280 eigenthümlichen Sitzen werden also 145 Sitze frei.

Die Verwaltung erlaubt sich bei diesem Anlass anzuführen, dass nun im Ganzen 1250 Sitze in der St. Martinskirche sind (die sog. Anhänger nicht gerechnet), wovon 740 in der Kirche, 150

auf dem Orgellettner und 360 auf dem Gesanglettner.

Da nun also von 1250 Sitzen nur noch 135 Sitze eigenthümlich bleiben, so sind jetzt

nahe an neun Zehntheile der Kirchensitze frei.

Es werden daher vielleicht diejenigen Eigenthümer, welche ihrer Verzichtleistung die Bedingung

der Freiheit aller Kirchensitze angehängt haben, dieselbe nun soviel als erfüllt ansehen und ebenfalls

gern verzichten, worüber noch eine Anfrage an sie ergehen wird.

Aber auch diejenigen Eigenthümer, welche noch nicht Verzicht geleistet haben, werden vielleicht

beim jetzigen Stand der Sitze sich gerne zur Verzichtleistung herbeilassen, um so mehr, da gerade

jetzt durch die Vorsorge des 1. Bau-Collegiums ein Theil der Sitze auf dem Gesanglettner mit Lehnen

versehen, bei den Frauensitzen Fußbänkchen angebracht worden sind und da ferner seit der neuen Be-

stuhlung alle Sitze auf Bretterboden und keine mehr auf dem kalten Stein sind.

Unterdessen hat es das Collegium für seine Pflicht gehalten, die nicht geschenkten Sitze wieder

mit den Schildlein der Eigenthümer zu versehen, wobei natürlich bei der veränderten Bestuhlung nur

ungefähr der frühere Platz eines jeden Sitzes berücksichtigt werden konnte.

Allfällige Reklamationen wolle man gütigste nicht beim Siegrist, sondern im Steinenkloster an-

melden.

Das Kirchen- und Schul-Collegium