Ich ends unterschriebener bekönne krafft dieses Scheins
ann meinen geliebten Schwager Leonhard Beßler den
mahler verkaufft zu haben: einen Mannen Sitz oder
Stuhl in St. Leonhardt Kirche auf dem Graben Lettner
in dem vordern Roost der fünffte Stuhl einseiths neben
herrn Jacob Christof Übelin Seel. (?) anderseits neben
herren Johann Conrath Keller gelegen, da Ich nun
für den bedungenen Preiß und Kauffschilling von
Ihme gebührend genugthuung und bezahlunng empfangen
solle dieser Stuhl führohin sein eigenthum seyn vnd
bleiben mich gantzlichen alles gehabten Rechtens dar
rauff verzichte, so daß Er nach willen darmit ver¬
fahren schalten und walten kann und mage.
Ferner über gebe ich auch gantz wohl bedächtlich
und freyem willlen an meine viel geliebte Schwester
Ester Hoffmann, vorbemelten meines geliebten
Schwagers Leonhard Beßlers Ehe Frau zu eigen¬
thum und nach willen vnd wohl gefallen darmit
zu verfahren schalten und walthen
Einen selbs gemachten und mit bewilligung eines
Ehrwürdigen Pfarherrn in bemelte St. Leonhardt
Kirche hinder der Cantzel nieder gesetzten Weiber
Stuhl zu drey Sitzen. jedoch mit beding und vor¬
behalt. daß dafern ich wieder Heurathen und inn
dieser Gemeinde verbleiben solte meiner kunfftigen
Frauen ein Sitz in diesem Stuhl vorbehalten seyn solle
so lange Sie solchen zu besitzen belieben würde, auch
Solle Jungfer Ruprecht, wie bißhero so biß zu
ihrem absterben oder so lang es ihro gefällig ihren
gewohnlichen Sitz dieses Stuhls ungestört fürters
fur Sich selbsten zu besitzen haben, nicht aber macht (?)
haben dehne auf Wucher zu verleihen od.[er] in Ihrem
Nammen durch jemand anders besitzen zu lassen
dann ausser diesen zwegen beding und vorbehalt solle
meine Schwester einzig und allein ihr freye Dispo¬
sition darüber haben, mich alles gehabten rechtens
gantzlich verziehend. Geschehen Basel den 24. 8bris 1767.
Hieronimus hoffmann als Schwager