Ich ends unterschriebener bekönne krafft dieses Scheins

ann meinen geliebten Schwager Leonhard Beßler den

mahler verkaufft zu haben: einen Mannen Sitz oder

Stuhl in St. Leonhardt Kirche auf dem Graben Lettner

in dem vordern Roost der fünffte Stuhl einseiths neben

herrn Jacob Christof Übelin Seel. (?) anderseits neben

herren Johann Conrath Keller gelegen, da Ich nun

für den bedungenen Preiß und Kauffschilling von

Ihme gebührend genugthuung und bezahlunng empfangen

solle dieser Stuhl führohin sein eigenthum seyn vnd

bleiben mich gantzlichen alles gehabten Rechtens dar

rauff verzichte, so daß Er nach willen darmit ver¬

fahren schalten und walten kann und mage.

Ferner über gebe ich auch gantz wohl bedächtlich

und freyem willlen an meine viel geliebte Schwester

Ester Hoffmann, vorbemelten meines geliebten

Schwagers Leonhard Beßlers Ehe Frau zu eigen¬

thum und nach willen vnd wohl gefallen darmit

zu verfahren schalten und walthen

Einen selbs gemachten und mit bewilligung eines

Ehrwürdigen Pfarherrn in bemelte St. Leonhardt

Kirche hinder der Cantzel nieder gesetzten Weiber

Stuhl zu drey Sitzen. jedoch mit beding und vor¬

behalt. daß dafern ich wieder Heurathen und inn

dieser Gemeinde verbleiben solte meiner kunfftigen

Frauen ein Sitz in diesem Stuhl vorbehalten seyn solle

so lange Sie solchen zu besitzen belieben würde, auch

Solle Jungfer Ruprecht, wie bißhero so biß zu

ihrem absterben oder so lang es ihro gefällig ihren

gewohnlichen Sitz dieses Stuhls ungestört fürters

fur Sich selbsten zu besitzen haben, nicht aber macht (?)

haben dehne auf Wucher zu verleihen od.[er] in Ihrem

Nammen durch jemand anders besitzen zu lassen

dann ausser diesen zwegen beding und vorbehalt solle

meine Schwester einzig und allein ihr freye Dispo¬

sition darüber haben, mich alles gehabten rechtens

gantzlich verziehend. Geschehen Basel den 24. 8bris 1767.

Hieronimus hoffmann als Schwager