1913 December 1.

 

1913 December 1.

 

Abschrift.

 

Kaufvertrag

mit

Fertigungsermächtigung und Streichung

zur Allmend

 

Vor dem unterzeichneten oeffentlichen Notar zu Basel

— sind erschienen : —

Frau Witwe Amalie Thurneysen geborene

Hoffmann, Partikuliere, von und in Basel,

als Verkäuferin einerseits, —

und Herr Regierungsrat Eugen Wullschleger,

von und in Basel, und Herr Doctor juris

Gustav Grüninger, von und in Basel, handelnd

als Stellvertreter des Vorstehers und als Sekre-

tär des Finanzdepartements des Kantons Basel-

Stadt Namens der Einwohnergemeinde

der Stadt Basel, als Käufer anderseits,

und haben erklärt: —

Es verkauft Frau Witwe Thurneysen-

Hoffmann an die Einwohnergemeinde der

Stadt Basel von ihrer Liegenschaft in Sektion

V Parzelle 1218 3, die laut Mutations-

plan N° 796 vom zwanzigsten November

Neunzehnhundertdreizehn (20. November 1913)

folgendermaßen bezeichneten Abschnitte:

1.) einen Abschnitt, haltend dreiundzwanzig

Aren fünfzehn Quadratmeter (23 a. 15 m²),

grenzend vorn an die Eptingerstraße, rechts

und hinten an den Rest von 1218 3, links an

den Abschnitt sub 2.) hiernach;

2.) einen Abschnitt, haltend drei Aren fünf-

undfünfzigundeinhalben Quadrat-

meter (3 a. 55,5 m²), grenzend vorn und

links an die Weidengasse, rechts an den Ab-

schnitt sub 1.) hiervor, hinten an den Rest von

Parzelle 1218 3. —

3.) Auf diesen Abschnitten finden sich laut

Grundbuch die definitiven Bau- und Strassen-

linien der Eptingerstrasse und der Weiden-

gasse eingetragen. Diese sind nicht überbaut

und von Hypotheken und sonstigen Lasten und

Rechten frei. — 4.) sich bis um :/: —

Als Kaufpreis sind festgesetzt worden:

für die innerhalb der Baulinien gelegenen zwei-

tausendundneun Quadratmeter (2009 m²)

je dreissig Franken — — — frs. 60270.

Sechzigtausendzweihundertsiebzig

Franken, für die zwischen Baulinien

und Straßenlinien gelegenen dreihun-

dertsechs Quadratmeter (306 m²) zu

siebzehn Franken fünfzig Centimes (fr. 17.50) — frs. 5355.

fünftausenddreihundertfünfund-

fünfzig Franken —

Abschnitt 2.), welcher ganz in die All-

mend der Weidengasse fällt, wird unent-

geltlich abgetreten.

Der ganze Kaufpreis von — — — frs. 65625.

Fünfundsechzigtausendsechshundert

fünfundzwanzig Franken wird am

ersten April Neunzehnhundertvier-

zehn (1. April 1914) in bar bezahlt.

Auf den gleichen Termin haben der Antritt

mit Nutzen und Lasten und die grundbuchliche

Fertigung zu erfolgen. —

Sämtliche dieses Kaufes wegen anfallenden

Kosten werden zwischen den Parteien je zur

Hälfte geteilt. Handänderungssteuer ist keine

zu entrichten. —

Seitens der Käufer wird die Genehmi-

gung des Regierungsrates und des Großen

Rates vorbehalten. —

Die Verkäuferin ermächtigt das Grund-

buchamt zur Fertigung des Eigentums

obiger Abschnitte von 2315 m² und 355,5 m²

auf die Einwohnergemeinde der Stadt Basel,

letztere ermächtigt das Grundbuchamt, den Ab-

schnitt sub 2.) vom Restverkehr zu entziehen und

als Allmend im Grundbuch zu streichen. —

Urkundlich dessen ist gegenwärtiger Kauf-

vertrag mit Fertigungsermächtigung und Strei-

chung zur Allmend nach Verlesung von den

Komparenten und dem Notar unter Beisetzung des

amtlichen Siegels unterzeichnet worden. —

Geschehen zu Basel am ersten Dezember

Neunzehnhundertdreizehn (1. Dezember 1913).

(gez.) A. Thurneysen-Hoffmann

Finanz-Departement

Der Vorsteher

i. V. (gez.) E. Wullschleger

der Sekretär

(gez.) Dr. Gust. Grüninger

(gez.) Dr. Rudolf Kündig

Notar (L.S.)

 

Vom Regierungsrate genehmigt.

Basel, den 6. Dezember

1913

Der Präsident:

(gez.) Dr. F. Aemmer

Der Sekretär:

(gez.) Dr. A. Im Hof

Vom Großen Rate genehmigt.

Basel, den 15. Januar 1914

Namens des Großen Rates

Der Präsident:

(gez.) E. Angst

Der 1. Sekretär:

(gez.) E. Forster.

 

Laut Publikation im Kantonsblatt N° 19

vom 7. März 1914 ist die Referendumsfrist

über den Beschluß des Großen Rates vom

15. Januar 1914 betreffend Genehmigung des

vorstehenden Kaufvertrages unbenützt abgelau-

fen und daher der bezügliche Beschluß vom

Regierungs-Rat unterm 5. März 1914 in

Kraft und Wirksamkeit erklärt worden.

Basel, den dreissigsten März Neunzehn-

hundertvierzehn (30. März 1914).

(L.S.) (gez.) Dr. Rudolf Kündig

Notar

 

Für getreue Abschrift. —

Den dreissigsten März Neunzehn-

zehn (30. März 1914).

Rudolf Kündig

Notar

 

Eingetragen im Grundbuch in

Sektion V.

Neue Parzelle 1457 haltend 23 a 15 m² und

auf einen Abschnitt von Parzelle 1218 3 haltend

3 a 55,5 m² als Eigentum d. Einwohner-

gemeinde der Stadt Basel;

2.) Die Streichung obigen Abschnittes von 3 a 55,5 m²

zur Allmend der Weidengasse.

Parzelle 1457 ist nun belastet mit den defini-

tiven Baulinien der Eptingerstrasse und der

Weidengasse.

84/286.7.

Basel, den 31. März 1914.

Grundbuchamt:

(Signature)

 

Taxe fr. 16.- + 1.50

 

Fremd. prot. 59 fol. 136/8.

 

Kaufvertrag

über

2 Abschnitte von Sektion V

Parzelle 1218 3 von :

23 a. 15 m², nun bezeichnet Sektion

V Parzelle 1457 und

3 a. 55,5 m², zur Allmend der

Weidengasse gestrichen.

Verkäuferin: Frau Witwe Amalie

Thurneysen - Hoffmann,

von und in Basel.

Käuferin: Einwohnergemeinde

der Stadt Basel.

Kaufpreis: Frs. 65625.-

 

d. d. 1. Dezember 1913.