1913 December 1.
1913 December 1.
Abschrift.
Kaufvertrag
mit
Fertigungsermächtigung und Streichung
zur Allmend
Vor dem unterzeichneten oeffentlichen Notar zu Basel
— sind erschienen : —
Frau Witwe Amalie Thurneysen geborene
Hoffmann, Partikuliere, von und in Basel,
als Verkäuferin einerseits, —
und Herr Regierungsrat Eugen Wullschleger,
von und in Basel, und Herr Doctor juris
Gustav Grüninger, von und in Basel, handelnd
als Stellvertreter des Vorstehers und als Sekre-
tär des Finanzdepartements des Kantons Basel-
Stadt Namens der Einwohnergemeinde
der Stadt Basel, als Käufer anderseits,
und haben erklärt: —
Es verkauft Frau Witwe Thurneysen-
Hoffmann an die Einwohnergemeinde der
Stadt Basel von ihrer Liegenschaft in Sektion
V Parzelle 1218 3, die laut Mutations-
plan N° 796 vom zwanzigsten November
Neunzehnhundertdreizehn (20. November 1913)
folgendermaßen bezeichneten Abschnitte:
1.) einen Abschnitt, haltend dreiundzwanzig
Aren fünfzehn Quadratmeter (23 a. 15 m²),
grenzend vorn an die Eptingerstraße, rechts
und hinten an den Rest von 1218 3, links an
den Abschnitt sub 2.) hiernach;
2.) einen Abschnitt, haltend drei Aren fünf-
undfünfzigundeinhalben Quadrat-
meter (3 a. 55,5 m²), grenzend vorn und
links an die Weidengasse, rechts an den Ab-
schnitt sub 1.) hiervor, hinten an den Rest von
Parzelle 1218 3. —
3.) Auf diesen Abschnitten finden sich laut
Grundbuch die definitiven Bau- und Strassen-
linien der Eptingerstrasse und der Weiden-
gasse eingetragen. Diese sind nicht überbaut
und von Hypotheken und sonstigen Lasten und
Rechten frei. — 4.) sich bis um :/: —
Als Kaufpreis sind festgesetzt worden:
für die innerhalb der Baulinien gelegenen zwei-
tausendundneun Quadratmeter (2009 m²)
je dreissig Franken — — — frs. 60270.
Sechzigtausendzweihundertsiebzig
Franken, für die zwischen Baulinien
und Straßenlinien gelegenen dreihun-
dertsechs Quadratmeter (306 m²) zu
siebzehn Franken fünfzig Centimes (fr. 17.50) — frs. 5355.
fünftausenddreihundertfünfund-
fünfzig Franken —
Abschnitt 2.), welcher ganz in die All-
mend der Weidengasse fällt, wird unent-
geltlich abgetreten.
Der ganze Kaufpreis von — — — frs. 65625.
Fünfundsechzigtausendsechshundert
fünfundzwanzig Franken wird am
ersten April Neunzehnhundertvier-
zehn (1. April 1914) in bar bezahlt.
Auf den gleichen Termin haben der Antritt
mit Nutzen und Lasten und die grundbuchliche
Fertigung zu erfolgen. —
Sämtliche dieses Kaufes wegen anfallenden
Kosten werden zwischen den Parteien je zur
Hälfte geteilt. Handänderungssteuer ist keine
zu entrichten. —
Seitens der Käufer wird die Genehmi-
gung des Regierungsrates und des Großen
Rates vorbehalten. —
Die Verkäuferin ermächtigt das Grund-
buchamt zur Fertigung des Eigentums
obiger Abschnitte von 2315 m² und 355,5 m²
auf die Einwohnergemeinde der Stadt Basel,
letztere ermächtigt das Grundbuchamt, den Ab-
schnitt sub 2.) vom Restverkehr zu entziehen und
als Allmend im Grundbuch zu streichen. —
Urkundlich dessen ist gegenwärtiger Kauf-
vertrag mit Fertigungsermächtigung und Strei-
chung zur Allmend nach Verlesung von den
Komparenten und dem Notar unter Beisetzung des
amtlichen Siegels unterzeichnet worden. —
Geschehen zu Basel am ersten Dezember
Neunzehnhundertdreizehn (1. Dezember 1913).
(gez.) A. Thurneysen-Hoffmann
Finanz-Departement
Der Vorsteher
i. V. (gez.) E. Wullschleger
der Sekretär
(gez.) Dr. Gust. Grüninger
(gez.) Dr. Rudolf Kündig
Notar (L.S.)
Vom Regierungsrate genehmigt.
Basel, den 6. Dezember
1913
Der Präsident:
(gez.) Dr. F. Aemmer
Der Sekretär:
(gez.) Dr. A. Im Hof
Vom Großen Rate genehmigt.
Basel, den 15. Januar 1914
Namens des Großen Rates
Der Präsident:
(gez.) E. Angst
Der 1. Sekretär:
(gez.) E. Forster.
Laut Publikation im Kantonsblatt N° 19
vom 7. März 1914 ist die Referendumsfrist
über den Beschluß des Großen Rates vom
15. Januar 1914 betreffend Genehmigung des
vorstehenden Kaufvertrages unbenützt abgelau-
fen und daher der bezügliche Beschluß vom
Regierungs-Rat unterm 5. März 1914 in
Kraft und Wirksamkeit erklärt worden.
Basel, den dreissigsten März Neunzehn-
hundertvierzehn (30. März 1914).
(L.S.) (gez.) Dr. Rudolf Kündig
Notar
Für getreue Abschrift. —
Den dreissigsten März Neunzehn-
zehn (30. März 1914).
Rudolf Kündig
Notar
Eingetragen im Grundbuch in
Sektion V.
Neue Parzelle 1457 haltend 23 a 15 m² und
auf einen Abschnitt von Parzelle 1218 3 haltend
3 a 55,5 m² als Eigentum d. Einwohner-
gemeinde der Stadt Basel;
2.) Die Streichung obigen Abschnittes von 3 a 55,5 m²
zur Allmend der Weidengasse.
Parzelle 1457 ist nun belastet mit den defini-
tiven Baulinien der Eptingerstrasse und der
Weidengasse.
84/286.7.
Basel, den 31. März 1914.
Grundbuchamt:
(Signature)
Taxe fr. 16.- + 1.50
Fremd. prot. 59 fol. 136/8.
Kaufvertrag
über
2 Abschnitte von Sektion V
Parzelle 1218 3 von :
23 a. 15 m², nun bezeichnet Sektion
V Parzelle 1457 und
3 a. 55,5 m², zur Allmend der
Weidengasse gestrichen.
Verkäuferin: Frau Witwe Amalie
Thurneysen - Hoffmann,
von und in Basel.
Käuferin: Einwohnergemeinde
der Stadt Basel.
Kaufpreis: Frs. 65625.-
d. d. 1. Dezember 1913.