In den Fällen, in denen der Bund einen Beitrag an die Kosten des obligatorisch versicherten Wochenbettes und ein Stillgeld gewährt, leistet der Kanton ebenfalls einen Wochenbettbeitrag von Fr. 10.- und ein Stillgeld von Fr. 20.-. Das kantonale Stillgeld kommt der Wöchnerin zu.
Neben den Stillgeldleistungen von Bund und Kanton erhalten die in einer Vertragskrankenkasse der Stadt Zürich obligatorisch versicherten Wöchnerinnen ein zusätzliches Stillgeld der Stadt von Fr. 20.- nach zehnwöchiger und von weitern Fr. 30.- nach fünfzehnwöchiger Stilldauer. Einer in der Stadt Zürich obligatorisch versicherten Wöchnerin wird sofern sie Anspruch auf die Leistungen des Bundes, des Kantons und der Stadt hat ein Stillgeldbetrag von maximal Fr. 90.- ausbezahlt.