Verehrtester Herr Professor!
Im Contract mit dem Zimmermeister verpflichtete ich mich, am 15ten Februar die erste Abzahlung für die Arbeit zu leisten und zwar mit dem Drittel des noch genauer zu bestimmenden Preises. Es ist mir aber bis jetzt noch keine diesbezügliche Rechnung zugekommen und da ich fürchte, nicht richtig zu thun, wenn ich die Rechnung in aller Ruhe abwarte, so bitte ich Sie um freundliche Nachricht, wie ich mich zu verhalten habe. Mit bestem Gruss
Ihr ganz ergebener A. Böcklin