Urteil gegen Hans Heinrich Achermann von Triengen wegen Meineid (er gab fälschlicherweise an, die Schulden bezahlt zu haben) (Infos zu Hans Heini Achermann)

Title Value
Transkribierte Teile des Dokuments 88r
Institution Staatsarchiv Luzern
Signatur RP 39
Statische URL https://transcriptiones.ch/display/institutions/staatsarchiv-luzern/rp-39/urteil-gegen-hans-heinrich-achermann-von-triengen/1/
Letzte Änderung von benjaminhitz um 2022-06-29 21:30:56
Ursprünglich hochgeladen von benjaminhitz um 2022-06-29 21:30:56
Title Value
Schreiber*innen Luzerner Ratsschreiber
Herstellungsort Luzern
Herstellungszeitraum 1584
Sprachen Deutsch / allemand / tedesco
Quellentyp Rechtsdokumente / Rechtsdokumente weltlicher Institutionen
Title Value
Beschreibstoff (Unbekannt)
Abmessungen 0.00 / 0.00 cm (b/h)
Seitenzahl
Paginierungssystem (Unbekannt)
Siegel ?
Illuminationen ?
Title Value
Redaktionelle Kommentare Allgemeine Bemerkungen: RP 39, 84r wird er gefangengenommen. RP 39, 327v (1585, Donnerstag nach Pfingsten) wird er begnadigt. Zu Schulden: Ein H.H. Achermann wird 1580 in RP 37, 35v wegen seiner Schulden verpflichtet, sein Unterpfand dem Gläubiger zu übergeben (der es dann verkaufen darf). Um 1570-1572 (RP 30) einige Händel eines H.H.A., der aber kaum derselbe ist (Inhalt wenig klar, Achermann ist Vogt eines Kindes...). Akt 113/4: Kundschaft über einen Streit zwischen Hans Heini Achermann und Rudi Nick, mit der Behauptung, dass Untervogt Kaufmann mit Achermanns Frau geschlafen habe, 1579, dazu RP 36, 424v: Der Angeklagte zieht die Behauptung zurück.